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Freier Markt
Mit Beginn des Jahres 2002 ist die Ausübung des horizontalen Gewerbes ein Beruf wie jeder andere. Nun gelten auch für Prostituierte die gesetzlichen Bestimmungen zur Sozial-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung. Ob sich das aber in Zukunft nicht nur auf, sondern auch unter dem Strich rechnet, steht in den Sternen.
Die Gewerkschaft für Dienstleistungen aller Art wird sicher bald viele neue Mitglieder bekommen und sollte sich daher schon mal überlegen, wie sie einen Ausgleich für Überstunden, Nachtschichten und Schlechtwettergeld in den Tarifvertrag mit den Herren aus dem "Arbeitgeberlager" einarbeitet. Auch zu Kündigungsschutz,
Mutterschaftsurlaub und Erziehungszeiten sind noch viele Fragen offen.
Und wie sich die Freier künftig bei spontanen Arbeitsverweigerungen oder Streiks verhalten werden, ist ungewiss. Vermutlich gilt aber weiterhin das Gesetz der freien Marktwirtschaft: Die Nachfrage regelt das Angebot!
Copyright 2002 Fred Lang
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